Brandschutzschulungen

Brandschutzunterweisung / Ausbildung von Brandschutzhelfern

Brandschutzunterweisungen gem. ASR A 2.2

Die Brandschutzunterweisung ist vom Gesetzgeber und den Unfallversicherungsträgern vorgeschrieben und bereitet Sie und Ihre Mitarbeiter optimal auf den Ernstfall vor. Dabei schulen wir  das richtige Verhalten im Brandfall um die Auswirkungen eines Schadenereignisses so gering wie möglich zu halten. Neben einer auf Ihr Unternehmen abgestimmten Unterweisung ist die praktische Löschübung mit unserem modernen Firetrainer ein wichtiger Bestandteil um das Handling mit Löschgeräten zu üben. Selbstverständlich führen wir für Sie eine rechtssichere Dokumentation der Brandschutzunterweisung durch.

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern gem. ASR A2.2 führen wir gem. BGI/GUV-I 5182 durch. Grundsätzlich sind mind. 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu qualifizieren. Je nach Zusammensetzung und Ausbildung der Belegschaft kann diese Quote jedoch auch reduziert werden. In jedem Fall prüfen wir Ihren Ausbildungsbedarf vorab und bieten Ihnen eine unternehmensspezifische inhouse Schulung für Ihre Mitarbeiter. Die nach besonderen Kriterien ausgebildeten Brandschutzhelfer sollen im Falle eines Schadenereignisses die sichere und schnelle Räumung des Objektes unterstützend koordinieren und Ansprechpartner für alle Mitarbeiter in Brandschutzfragen sein. Sie sind auch eine Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Brandschutzbeauftragten. Klar zu trennen sind die Aufgabenbereiche der Brandschutzhelfer von denen des Brandschutzbeauftragten. Letzterer verfügt über eine deutlich breiter aufgestellte brandschutztechnische Ausbildung und überwacht z. B. auch  die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes.


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